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EEG-Umlage-Vertrag

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Für umlagepflichtige EEG-Anlagen wird durch den CS.NM-Vertragsdatenmanager ein EEG-Umlage-Vertrag in CS 2.0 angelegt. Verliert eine Anlage ihre EEG-Umlagepflicht oder liegt kein Eigenverbrauch mehr vor, wird der EEG-Umlagevertrag auf demselben Weg aufgelöst.

Wann ein EEG-Umlagevertrag angelegt oder aufgelöst wird, hängt davon ab, ob die Anlage umlage­pflichtig ist (anteilige oder volle EEG-Umlage) und ob ihr Messkonzept Eigenverbrauch ermöglicht:

EEG-Umlagepflicht alt Messkonzept alt EEG-Umlagepflicht neu Messkonzept neu EEG-Umlage-Vertrag
anteilig oder voll Volleinspeisung anteilig oder voll Eigenverbrauch Vertragsanlage
anteilig oder voll Volleinspeisung anteilig oder voll Überschuss- einspeisung Fehler in Abrechnung und ÜNB-Meldung
nein Volleinspeisung anteilig oder voll Eigenverbrauch Vertragsanlage
nein Eigenverbrauch anteilig oder voll Eigenverbrauch Vertragsanlage
anteilig oder voll Eigenverbrauch nein Eigenverbrauch Vertragsauflösung
anteilig oder voll Eigenverbrauch anteilig oder voll Volleinspeisung Vertragsauflösung
anteilig oder voll Eigenverbrauch anteilig oder voll Überschuss- einspeisung Fehler in Abrechnung und ÜNB-Meldung

In allen hier nicht aufgeführten Fällen wird kein EEG-Umlage-Vertrag angelegt oder aufgelöst.

Für umlagepflichtige Anlagen kann zwar das Messkonzept Überschusseinspeisung verwendet werden, dies führt aber dazu, dass die betroffene Anlage von der Abrechnung und der ÜNB-Meldung aus­ge­schlossen wird.

Sofern Sie ein anderes Messkonzept als Volleinspeisung, Überschusseinspeisung oder Eigenverbrauch einsetzen, stellen Sie bitte sicher, dass in der Tabelle eeg.ErzeugerElement das Kenn­zeichen IstEigenverbrauchstauglich korrekt wie folgt gesetzt ist:
0 – Eigenverbrauch ist technisch ausgeschlossen.
1 – Eigenverbrauch ist technisch möglich.

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