Für umlagepflichtige EEG-Anlagen wird durch den CS.NM-Vertragsdatenmanager ein EEG-Umlage-Vertrag in CS 2.0 angelegt. Verliert eine Anlage ihre EEG-Umlagepflicht oder liegt kein Eigenverbrauch mehr vor, wird der EEG-Umlagevertrag auf demselben Weg aufgelöst.
Wann ein EEG-Umlagevertrag angelegt oder aufgelöst wird, hängt davon ab, ob die Anlage umlagepflichtig ist (anteilige oder volle EEG-Umlage) und ob ihr Messkonzept Eigenverbrauch ermöglicht:
EEG-Umlagepflicht alt | Messkonzept alt | EEG-Umlagepflicht neu | Messkonzept neu | EEG-Umlage-Vertrag |
---|---|---|---|---|
anteilig oder voll | Volleinspeisung | anteilig oder voll | Eigenverbrauch | Vertragsanlage |
anteilig oder voll | Volleinspeisung | anteilig oder voll | Überschuss- einspeisung | Fehler in Abrechnung und ÜNB-Meldung |
nein | Volleinspeisung | anteilig oder voll | Eigenverbrauch | Vertragsanlage |
nein | Eigenverbrauch | anteilig oder voll | Eigenverbrauch | Vertragsanlage |
anteilig oder voll | Eigenverbrauch | nein | Eigenverbrauch | Vertragsauflösung |
anteilig oder voll | Eigenverbrauch | anteilig oder voll | Volleinspeisung | Vertragsauflösung |
anteilig oder voll | Eigenverbrauch | anteilig oder voll | Überschuss- einspeisung | Fehler in Abrechnung und ÜNB-Meldung |
In allen hier nicht aufgeführten Fällen wird kein EEG-Umlage-Vertrag angelegt oder aufgelöst.
Für umlagepflichtige Anlagen kann zwar das Messkonzept Überschusseinspeisung verwendet werden, dies führt aber dazu, dass die betroffene Anlage von der Abrechnung und der ÜNB-Meldung ausgeschlossen wird.
Sofern Sie ein anderes Messkonzept als Volleinspeisung, Überschusseinspeisung oder Eigenverbrauch einsetzen, stellen Sie bitte sicher, dass in der Tabelle eeg.ErzeugerElement das Kennzeichen IstEigenverbrauchstauglich korrekt wie folgt gesetzt ist:
0 – Eigenverbrauch ist technisch ausgeschlossen.
1 – Eigenverbrauch ist technisch möglich.
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