Verwalten Sie in diesem Dialog die Verzugszinsen.
Legen Sie eine Bezeichnung und ggf. eine Beschreibung fest und definieren Sie, ob ein Mahnvorgang und/oder eine Zahlsperre gesetzt werden usw. werden soll. Sobald ein Häkchen im Feld Zahlsperre setzen gesetzt wird, erscheint das Feld Grund Zahlsperre. Hier muss ein Grund ausgewählt werden. Unter Kalendermäßige Zinstage wird die Berechnung der Zinsen festgelegt. Wählen Sie unter Verzugsbeginn aus, wann der Verzug beginnt (Fälligkeit, Mahnung).
Legen Sie unter Buchungseinstellungen weitere Kriterien wie Kontierungsschlüssel oder Postentext u.ä. fest.
Unter Kostenermittlung kann das Gültigkeitsdatum sowie der Prozentsatz festgelegt werden.
Impressum
Herausgegeben von:
Schleupen SE
Galmesweg 58
47445 Moers
Telefon: 02841 912 0
Telefax: 02841 912-1903
Zuständig für den Inhalt:
Schleupen SE
©Schleupen SE, Galmesweg 58, 47445 Moers
Haftungsausschluss
Möglicherweise weist das vorliegende Dokument noch Druckfehler oder drucktechnische Mängel auf. In
der Dokumentation verwendete Software-, Hardware- und Herstellerbezeichnungen sind in den
meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen
Bestimmungen.
Das vorliegende Dokument ist unverbindlich. Es dient ausschließlich Informationszwecken und nicht als
Grundlage eines späteren Vertrags. Änderungen, Ergänzungen, Streichungen und sonstige
Bearbeitungen dieses Dokuments können jederzeit durch die Schleupen SE nach freiem Ermessen und
ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.
Obschon die in diesem Dokument enthaltenen Informationen von der Schleupen SE mit größtmöglicher
Sorgfalt erstellt wurden, wird aufgrund des reinen Informationscharakters für die Richtigkeit,
Vollständigkeit, Aktualität und Angemessenheit der Inhalte keinerlei Gewähr übernommen und jegliche
Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Verbindliche Aussagen können stets nur im
Rahmen eines konkreten Auftrags getroffen werden.
Urheberrecht
Die Inhalte des vorliegenden Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur nach
vorheriger Genehmigung durch die Schleupen SE verwendet werden. Dies gilt insbesondere für die
Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen
oder Bildmaterial. Sämtliche Rechte liegen bei der Schleupen SE.
Soweit nicht ausdrücklich von uns zugestanden, verpflichtet eine Verwertung, Weitergabe oder ein
Nachdruck dieser Unterlagen oder ihres Inhalts zu Schadenersatz (BGB, UWG, LitUrhG).