Plausibilisierungsregel bearbeiten

In diesem Dialogschritt können Sie die Bedingungen für neue Plausibilisierungsregeln festlegen oder vorhandene Regeln ergänzen bzw. bearbeiten. 

Plausibilisierungsregeln bearbeiten

Vergeben Sie einen möglichst sprechenden Namen für die Regel, und wählen Sie die Position, an der die Regel in der Liste stehen und damit bei der Regelprüfung angewandt werden soll. 

Wählen Sie im Feld Folgevorgehen aus, ob bei Nichterfüllen der Bedingungen die nächste Regel (mit der nächsthöheren Positionsnummer) angewandt werden oder der Messwert ausgesteuert werden soll. 

Soll die Regel aktiviert sein, aktivieren Sie das gleichnamige Feld. 

Markieren Sie die gewünschte Bedingung unter Eingangsbedingung bzw. Plausibilisierungsbedingung, und wählen Sie eine Bedingung im Kontextmenü zum Eintrag aus.

In den Kontextmenüs zu den Bedingungen stehen immer nur die Bedingungen zur Wahl, die an der jeweiligen Stelle sinnvoll sind. Auf diese Weise können Sie für die Prüfungslogik verschiedene Bedingungen miteinander verknüpfen bzw. verschachteln. Irrtümlich eingefügte Bedingungen können über das Kontextmenü gelöscht werden.

Zur eigentlichen Definition der Bedingung müssen Sie den Bedingungseintrag markieren und in der dann angezeigten Tabelle unter Details rechts daneben die Definition einfügen bzw. ändern (s.u.). 

Speichern Sie die Angaben.

Bedingungsdetails erfassen/ändern

Wählen Sie im Kontextmenü der Detailtabelle den Befehl Neu, um eine neue Bedingungsdefinition zu erfassen, oder markieren Sie den gewünschten Detaileintrag, und wählen Sie Bearbeiten

Der daraufhin angezeigte Dialog enthält die zur jeweiligen Bedingung passenden Felder (siehe folgendes Beispiel).

Bedingungsdetails bearbeiten

Erfassen Sie je nach angebotenen Feldern die Details für die Bedingung gemäß der folgenden Liste, und speichern Sie die Angaben. 

  • Feldvergleich: Feld, Vergleichsoperator, Wert
  • Plausibilisierungsvariablenvergleich: Plausibilisierungsvariable, Vergleichsoperator, Wert
  • Hat-Fehlermarker: Name
  • Enthält Zusatzinformation: Name, Wert

Zur Definition er Plausibilisierungsbedingungen kann nur eine Bedingung formuliert werden. 

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