In diesem Dialogschritt haben Sie die Möglichkeit, bei CS.VA-Verträgen den Umlagestatus einer vorhandenen EEG-Anlage zu bearbeiten.
Die EEG-Umlage-Einstellungen können in der Zeitraumtabelle bearbeitet werden. Verwenden Sie das Kontextmenü der Tabelle um Zeitabschnitte hinzuzufügen, zu bearbeiten oder zu löschen. Um die Umlagepflicht für eine Anlage zu erfassen, legen Sie über den Kontextmenübefehl Neu einen neuen Zeitraum an und wählen Sie den EEG-Umlage-Status aus dem Listenfeld aus. Beenden Sie den vorangehenden Zeitraum zum Tag vor Beginn des neuen Zeitraums. Der Umlage-Status einer Anlage kann an dieser Stelle zu jedem Zeitpunkt geändert werden, der noch nicht abgerechnet wurde und nicht vor dem 01.08.2014 liegt.
Der Beginn des neuen Zeitraums kann nicht vor dem 01.08.2014 liegen (Inkrafttreten des EEG 2014). Der Beginn des Zeitraums kann nicht vor dem Stichtag der letzten Abrechnung liegen. Um den EEG-Umlage-Status zu einem schon abgerechneten Zeitpunkt zu ändern, müssen zuerst die betroffenen Abrechnungen korrigiert werden.
Sofern Sie sich im Dialogablauf Anlagenbetreiber wechseln befinden, wird in der Tabelle der Zeiträume bereits ein neuer Zeitraum mit Beginn zum Tag des Betreiberwechsels angelegt. Um für den neuen Zeitraum den EEG-Umlage-Status zu ändern, bearbeiten Sie die entsprechende Tabellenzeile.
Mit der Einführung der EEG-Umlage erhalten die bereits vorhandenen EEG-Anlagen automatisch den folgenden Status:
- EEG-Anlage: Inbetriebnahme bis einschließlich 31.07.2014 – EEG-Umlage-Status: Keine EEG-Umlagepflicht
- EEG-Anlage: Inbetriebnahme ab 01.08.2014 – EEG-Umlage-Status: EEG-Umlagepflicht, Umlage wird nicht erhoben
Der EEG-Umlage-Status einer Anlage kann vor dem 01.08.2014 nur Keine EEG-Umlagepflicht sein.
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