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Vergütung vorbereiten

27.05.2024

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In diesem Dialogschritt werden alle relevanten Informationen zur Einspeisevergütung hinterlegt. In Abhängigkeit vom Energieträger sind unterschiedliche Pflichtfelder zu bearbeiten.

Vergütung vorbereiten

Bereiten Sie die Vergütung zur EEG-Anlage vor, indem Sie die Pflichtfelder in diesem Dialogschritt füllen. Das System schlägt einen neuen eindeutigen Anlagenschlüssel vor. Falls Sie diesen nicht übernehmen möchten, können Sie stattdessen einen anderen Anlagenschlüssel, z. B. den einer älteren EEG-Anlage, eintragen.

Die Betreibernummer, die bei der automatischen Generierung der Anlagenschlüssel verwendet wird, ist konfigurierbar. Ist keine Konfiguration vorhanden, wird die Verteilnetzbetreibernummer aus CS.VA ermittelt. Um die Betreibernummer zu konfigurieren, wenden Sie sich bitte an den Schleupen Kundenservice.

Die Marktstammdatenregisternummer (MaStR-Nr.) kann unmittelbar unter dem Anlagenschlüssel angegeben werden. Dabei werden die formalen Eigenschaften der MaStR-Nr. geprüft:

  • Beginn mit EEG9,
  • daran anschließend zehn Ziffern,
  • abschließend die richtige Prüfziffer.

Den geschätzten Eigenverbrauchsanteil können Sie im Bereich Prognosen erfassen. Diese Werte werden zur Prognoseberechnung an das EDM übermittelt.

Legen Sie über das Pflichtfeld EEG-Umlage fest, inwieweit die Anlage umlagepflichtig ist. Liegt das Inbetriebnahmedatum der Anlage vor dem 01.08.2014, wird automatisch der Status Keine EEG-Umlagepflicht eingestellt und das Listenfeld gesperrt.

Wenn das Inbetriebnahmedatum vor dem 01.08.2014 liegt und der EEG-Umlage-Status nicht Keine EEG-Umlagepflicht sein soll, verwenden Sie nach Abschluss der Anlagenerfassung den Dialogablauf Personen und Umlagedaten ändern, um einen Zeitraum mit Beginn nach dem 01.08.2014 und dem passenden EEG-Umlage-Status zu erfassen.

Für umlagepflichtige Anlagen wird ein Umlagevertrag erzeugt, sobald entweder

  • das Listenfeld EEG-Umlage von Keine Umlagepflicht auf Umlagepflicht geändert und gespeichert wird oder
  • der Messaufbau von Nicht eigenverbrauchstauglich (z. B. Volleinspeisung) auf eigenverbrauchstauglich (z. B. Eigenverbrauch) geändert wird, wenn die Umlagepflicht schon gespeichert ist.

Bereich Berechnungshinweis

In diesem Bereich wird ein Berechnungshinweis angezeigt, der auf der Grundlage der angegebenen Prognosedaten für Solar- und Windanlagen die zu erwartenden Vergütungskategorien und die dazugehörigen Mengen und Beträge darstellt. Vorbelastende Anlagen werden für die Aufteilung von Mengen auf Zonen berücksichtigt. Außerdem werden sie bei der Frage berücksichtigt, ob Anlagen mit vergütetem Eigenverbrauch nach EEG 2009 I und II und mit Marktintegrationsmodell nach EEG 2012 innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Leistungsgrößen liegen. Hier hat die Clearingstelle EEG und KWKG festgestellt, dass für diese Leistungsgrenzen nur solche Anlagen zu berücksichtigen sind, die derselben Version des EEG unterfallen.

Solar-Gebäudeanlagen mit Eigenverbrauchsmessung haben nach EEG 2009 I Anspruch auf vergüteten Eigenverbrauch, wenn ihre installierte Leistung einschließlich ihrer Vorbelastungen nicht größer als 30 kWp ist.
Für eine 8 kWp-Anlage ohne Vorbelastung werden auch die Kategorien und Mengen für vergüteten Eigenverbrauch (hier: SgK3341—–xx) angezeigt, desgleichen für eine 8 kWp-Anlage mit Vorbelastung durch eine 25 kWp-Anlage, die am 04.04.2004 in Betrieb gegangen ist. Sie gelten aber nicht für eine 8 kWp-Anlage mit Vorbelastung durch eine 25 kWp-Anlage, die am 02.02.2009 in Betrieb gegangen ist. Hier werden nun nur noch die Vergütungskategorien für die Einspeisung angezeigt.

Bei iMS müssen in diesem Dialogschritt über die Schaltfläche ERFASSEN zusätzlich die Anschlussdaten für einen Hauptvertrag und im Falle der Rückvergütung bzw. der EEG-Umlage ein zusätzlicher Vertrag erfasst werden. Wenn ein Hauptvertrag erfasst wurde, erscheint die Meldung Hauptvertrag angelegt neben der Schaltfläche.

Der Vertragsbeginn wird aus dem Dialogschritt Anschlussdaten erfassen übernommen und kann hier nicht verändert werden. Auch das Datum der nächsten Abrechnung und das Datum der nächsten Zwischenabrechnung werden entsprechend des Vertragsbeginns übernommen, können jedoch noch angepasst werden. Als Abrechnungsintervall ist zurzeit nur Jährlich mit Zwischenabrechnung möglich, daher muss anstelle von Abschlägen eine monatliche Zwischenabrechnung kalkuliert und übertragen werden.

Aktivieren Sie das Kontrollfeld Direktvermarktung ab Vertragsbeginn, wenn die aus dieser Anlage gewonnene Energie direktvermarktet wird.

Erfassen Sie alle Informationen und klicken Sie auf WEITER.

Dieser Dialogschritt ist Teil folgender Dialogabläufe:

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