Steuerrelevante Daten verwalten

Erfassen Sie in diesem Dialogschritt gegebenenfalls zusätzliche steuerrelevante Daten zu Wiederverkäufernachweisen sowie Strom-/Energiesteuerbefreiungen. Dazu gehört auch die Ablage der relevanten Nachweisdateien.

Steuerrelevante Daten verwalten

Bereits erfasste Daten werden in der jeweils relevanten Tabelle aufgeführt. Zur Bearbeitung stehen Ihnen die Befehle im Kontextmenü zur Verfügung.

Erfassen Sie die Daten anhand der nachfolgenden Hinweise, und klicken Sie zum Abschluss auf ÜBERNEHMEN.

Nachweis anlegen/bearbeiten

Wählen Sie Neu zum Erstellen eines Eintrags.

Zum Ändern eines Eintrags für Wiederverkäufernachweise bzw. Befreiungsnachweise markieren Sie ihn, und rufen Sie den Kontextmenübefehl Bearbeiten auf.

In beiden Fällen wird ein Bearbeitungsbereich geöffnet, in dem Sie die Daten für den jeweiligen Nachweis erfassen bzw. ändern können.

Wiederverkäufernachweis gem. § 13b Nr. 5 und Absatz 5 UStG bearbeiten

Wiederverkäufernachweis gem. § 13b Nr. 5 und Absatz 5 UStG bearbeiten

Aktivieren Sie die Kontrollfelder für die gewünschten Energiearten. Das Erfassungsdatum wird automatisch vorgegeben und kann nicht geändert werden. Tragen Sie in den Kalenderfeldern das Ausstellungsdatum und gegebenenfalls einen Termin für das Gültigkeitsende ein. Aktivieren Sie im Fall eines Gültigkeitsendes das Kontrollfeld liegt vor.

Klicken Sie dann auf das Symbol zum Hochladen der Nachweisdatei (), suchen und markieren Sie die gewünschte Datei, und klicken Sie auf Öffnen.

Klicken Sie dann auf SPEICHERN. Der Bereich wird dabei automatisch geschlossen.

Um den Bereich ohne Änderung wieder auszublenden, klicken Sie auf ABBRECHEN.

Nachweise zur Strom-/Energiesteuerbefreiung bearbeiten

Nachweise zur Strom-/Energiesteuerbefreiung bearbeiten

Aktivieren Sie die Kontrollfelder für die gewünschte Steuerbefreiungsart. Das Erfassungsdatum wird automatisch vorgegeben und kann nicht geändert werden. Tragen Sie in den Kalenderfeldern das Ausstellungsdatum und gegebenenfalls einen Termin für das Gültigkeitsende ein. Aktivieren Sie im Fall eines Gültigkeitsendes das Kontrollfeld liegt vor.

Klicken Sie dann auf das Symbol zum Hochladen der Nachweisdatei (), suchen und markieren Sie die gewünschte Datei, und klicken Sie auf Öffnen.

Klicken Sie dann auf SPEICHERN. Der Bereich wird dabei automatisch geschlossen.

Um den Bereich ohne Änderung wieder auszublenden, klicken Sie auf ABBRECHEN.

Nachweis löschen

Markieren Sie den gewünschten Eintrag für Wiederverkäufernachweise bzw. Befreiungsnachweise, und rufen Sie den Kontextmenübefehl Löschen auf.

Nach dem Aufruf von Löschen wird der Eintrag ohne weitere Sicherheitsabfrage entfernt.

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Telefax: 02841 912-1903

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