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Originaldaten einsehen

16.05.2024

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Bei pseudonymisierten Personen (Artikel 18, DSGVO) bleibt die PIN erhalten, damit die Daten gegebenenfalls wieder depseudonymisiert werden können.

Wenn noch Systemabhängigkeiten vorliegen, kann eine Person beispielsweise nicht anonymisiert (Artikel 17, DSGVO) werden und muss pseudonymisiert werden.

Originaldaten einsehen

Die Daten können nur angezeigt werden. Eine weitere Bearbeitung ist hier nicht möglich. Zur Depseudonymisierung muss eine entsprechende DSGVO-Anfrage gestellt werden.

Dieser Dialogschritt ist Teil folgender Dialogabläufe:

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