Hinweise für Verträge, die mit 19 % Umsatzsteuer importiert wurden, aber mit 0 % Umsatzsteuer abgerechnet werden sollen

In diesem Beitrag wird beschrieben, wie vorzugehen ist, wenn einzelne Verträge (z.B. Eigenverbrauch) für den Entlastungsbetrag mit 19 % Umsatzsteuer importiert wurden, jedoch mit 0 % Umsatzsteuer abgerechnet werden sollen.

Ausgangssituation

Über das DL-Soforthilfe Tool wurde alle Verträge mit Abschlägen mit 19 % Umsatzsteuer importiert.

Der Vertrag, welcher mit 19 % importiert wurde, hat den Tarif PBJ.

In den Abrechnungsfeldern am Vertrag wurde das Feld Ent.Betr.Abrechng mit Netto 19 % übernommen.

Ablauf für die Änderung von 19 % Umsatzsteuer auf 0 % Umsatzsteuer

Die beschriebenen Änderungen können nur durchgeführt werden, wenn der Entlastungsbetrag noch nicht abgerechnet oder zum Soll gestellt wurde.

Kopieren Sie den Tarif Entlastung Energiepreisbremse jährliche Abrechnung und legen ihn unter einem neuen Namen an.

Anpassung der Kontierung im kopierten Vertrag

Anschließend muss die Kontierung im kopierten Vertrag angepasst werden.

Erlöskonto

Da diese Verträge nicht mit 19 % abgerechnet werden, benötigen diese auch eine neue 0 % Kontierung.

Umsatzsteuer

Es muss zwingend ein Steuerschlüssel mit 0 % verwaltet werden.

Abschlag

Hier muss ebenfalls eine andere Kontierung und Steuerschlüssel mit 0 % verwaltet werden.

Änderungen am Vertrag

Am Vertrag müssen dann folgende Änderungen vorgenommen werden.

Tarif

Der Tarif muss zum 01.01.2023 geändert werden.

Abrechnungsfeld am Vertrag

Das Abrechnungsfeld am Vertrag muss angepasst werden.

Wenn keine Umsatzsteuer berechnet werden soll, muss das Feld Ent.Betr.Abrechng den gleichen Wert haben wie das Feld Ent.Betr.gesetztlich.

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