Für die Ermittlung des monatlichen Entlastungskontingents wird pro Monat ein Zwölftel des ermittelten Jahresverbrauchs verwendet. Die Höhe der Jahresverbräuche ist nur für die Bestimmung des Entlastungskontingents des Jahresverbrauchs (z. B. 70 oder 80 %) und für die Referenzbeträge (z. B. 0,40 € brutto oder 0,13 € netto) erforderlich.
Daher ist es nötig, in den jeweiligen Geschäftsbereichen unterschiedliche Vorgehensweisen für die Ermittlung der Verbräuche abhängig von der Bilanzierungsgrundlage zu wählen. Diese sind im Folgenden beschrieben.
Schematische Darstellung der Prozesse
Geschäftsbereich/Netznutzungsbereich Strom
Die zu entlastenden Letztverbraucher im Geschäftsbereich Strom sind in § 5 und 6 StromPBG beschrieben. Ausschlaggebend für die Ermittlungsart ist im Geschäftsbereich Strom ausschließlich die Bilanzierungsgrundlage.
Geschäftsbereich/Netznutzungsbereich Strom
Die zu entlastenden Letztverbraucher im Geschäftsbereich Strom sind in § 5 und 6 StromPBG beschrieben. Ausschlaggebend für die Ermittlungsart ist im Geschäftsbereich Strom ausschließlich die Bilanzierungsgrundlage.
Geschäftsbereich Wärme
Die zu entlastenden Letztverbraucher im Geschäftsbereich Wärme sind in den §§ 11 und 14 EWPBG beschrieben. Eine Unterscheidung zwischen Letztverbrauchern mit und ohne Lastgangmessung wie in den Geschäftsbereichen Strom und Gas gibt es nicht. Die Unterscheidung ergibt sich nur aus der Beschreibung der verschiedenen Letztverbrauchergruppen in den o.g. Paragraphen.
Vorgehensweise für die Ermittlung des Jahresverbrauchs in allen Geschäftsbereichen
Kann wie oben beschrieben nach den gesetzlichen Vorgaben in den verschiedenen Geschäftsbereichen kein Jahresverbrauch ermittelt werden, wird immer der Jahresverbrauch aus den Verträgen verwendet, der zum Ausgangsdatum bzw. bei Verträgen mit Vertragsbeginn nach (>) dem Ausgangsdatum zum Vertragsbeginn vorliegt.
Kennzeichnung der Ermittlungsmethode, Prognosen und Jahresverbräuche zur Ermittlung des Entlastungskontingents
Die angewandte Ermittlungsmethode wird zu Dokumentationszwecken und für den Datenexport gespeichert.
Folgende Einträge sind vorgesehen:
- Jahresverbrauch des LFA (wird ggf. später durch das DL-Tool gesetzt)
- Aktuelle JVP (Strom SLP: Verträge mit Beginn vor/gleich (</=) dem 01.01.2023)
- Spätere JVP (Strom SLP: Verträge mit Beginn nach (>) dem 01.01.2023)
- Alternative Vorgehensweise (Strom SLP, Strom RLM, Gas SLP)
- Jahresverbrauch aus Kalenderjahr 2021 (Strom RLM, Gas RLM: Verträge mit Beginn vor/gleich (</=) dem 01.01.2021)
- Hochgerechneter Jahresverbrauch aus mindestens drei vollen Monaten (Strom RLM, Gas RLM: Verträge mit Beginn nach (>) dem 01.01.2021)
- Hochgerechneter Jahresverbrauch aus mindestens einem vollen Monat (Strom RLM: Verträge mit Beginn nach (>) dem 01.01.2021 und mit Wärmepumpe)
- Jahresprognose des LF aus September (Gas SLP: Verträge mit Beginn vor/gleich (</=) dem 01.09.2022, Wärme: Verträge mit Beginn vor/gleich (</=) dem 01.09.2022)
- Jahresprognose des LF zum Vertragsbeginn (Gas SLP: Verträge mit Beginn nach (>) dem 01.09.2022, Wärme: Verträge mit Beginn nach (>) dem 01.09.2022)
- JVP des NB aus September (Gas SLP: Verträge mit Beginn vor/gleich (</=) dem 01.09.2022 und keine Prognose des LF vorhanden)
- Spätere JVP des NB (Gas SLP: Verträge mit Beginn nach (>) dem 01.09.2022 und keine Prognose des LF vorhanden)
Impressum
Herausgegeben von:
Schleupen SE
Galmesweg 58
47445 Moers
Telefon: 02841 912 0
Telefax: 02841 912-1903
Zuständig für den Inhalt:
Schleupen SE
©Schleupen SE, Galmesweg 58, 47445 Moers
Haftungsausschluss
Möglicherweise weist das vorliegende Dokument noch Druckfehler oder drucktechnische Mängel auf. In
der Dokumentation verwendete Software-, Hardware- und Herstellerbezeichnungen sind in den
meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen
Bestimmungen.
Das vorliegende Dokument ist unverbindlich. Es dient ausschließlich Informationszwecken und nicht als
Grundlage eines späteren Vertrags. Änderungen, Ergänzungen, Streichungen und sonstige
Bearbeitungen dieses Dokuments können jederzeit durch die Schleupen SE nach freiem Ermessen und
ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.
Obschon die in diesem Dokument enthaltenen Informationen von der Schleupen SE mit größtmöglicher
Sorgfalt erstellt wurden, wird aufgrund des reinen Informationscharakters für die Richtigkeit,
Vollständigkeit, Aktualität und Angemessenheit der Inhalte keinerlei Gewähr übernommen und jegliche
Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Verbindliche Aussagen können stets nur im
Rahmen eines konkreten Auftrags getroffen werden.
Urheberrecht
Die Inhalte des vorliegenden Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur nach
vorheriger Genehmigung durch die Schleupen SE verwendet werden. Dies gilt insbesondere für die
Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen
oder Bildmaterial. Sämtliche Rechte liegen bei der Schleupen SE.
Soweit nicht ausdrücklich von uns zugestanden, verpflichtet eine Verwertung, Weitergabe oder ein
Nachdruck dieser Unterlagen oder ihres Inhalts zu Schadenersatz (BGB, UWG, LitUrhG).