Wenn die initialen Arbeiten mit den Preisbremsen getan sind, beginnt der Regelbetrieb und es sind regelmäßige Arbeiten zur Umsetzung der Preisbremse durchzuführen.
Zum Regelbetrieb gehören
- Lieferantenwechsel
- Ein-/Aus-/Umzüge
- Tarifänderungen
- Preisänderungen
- Abschlagsänderungen
- …
Regelmäßige Arbeiten zur Umsetzung der Preisbremse
- CS.VA > VA-Tools > Karte Energiepreisbremse
Export der Basisdaten für die Energiepreisbremse zum Stichtag 01.01.2023, um die Daten für neue Verträge für das DL-Tool zu exportieren.
Häufigkeit: mindestens 1x pro Monat, ggf. häufiger je nach Anzahl von Lieferantenwechseln, Einzügen usw.
Nach dem Export wie gewohnt im Tool DL.Preisbremse für neue Verträge verfahren (siehe Funktionsbeschreibung Tool DL.Preisbremse – Dialoge Liste Preisbremse / Basismengen / Basispreise / Entlastung rechnen / Vertrag anlegen) - CS.VA > VA-Tools > Karte Energiepreisbremse
Export der Basisdaten für die Energiepreisbremse mit Stichtag zum jeweiligen Monatsersten, um die Daten für die Aktualisierung der Entlastungsverträge (Zeitscheiben) zu exportieren (aktuell noch nicht verfügbar).
Häufigkeit: zum Stichtag von Preis- oder Tarifänderungen (auch von gesetzlichen Preisbestandteilen)
Nach dem Export wie gewohnt im Tool DL.Preisbremse für die Anlage von Zeitscheiben in vorhandenen Verträgen verfahren (siehe Funktionsbeschreibung Tool DL.Preisbremse – Dialoge Liste Preisbremse / Basismengen / Basispreise / Entlastung rechnen / Vertragszeitscheiben anlegen) - Beachten Sie bitte bei notwendigen Abrechnungen (Schlussrechnung bei Auszug oder Lieferantenwechsel oder Turnusabrechnungen, Zwischenabrechnungen usw.), dass die Entlastungsverträge zwingend gemeinsam mit den dazugehörigen Lieferverträgen abgerechnet werden.
Wir empfehlen zunächst eine Testabrechnung durchzuführen, um Abrechnungsergebnis, Rechnungsdruck, negative Rechnungsbeträge usw. vorab zu überprüfen.
- Dringende Empfehlung: Schließen Sie nach jedem VA-Export alle Dialoge im Tool DL.Preisbremse fallschließend ab.
Regelmäßige Arbeiten mit dem Tool DL.MakoPreisbremse
- Führen Sie im Tool DL.MakoPreisbremse aus der Rolle LIEF den Export der Meldungsdatei (Rolle LIEF alt: Mitteilung Daten an LIEF neu) regelmäßig durch.
Wichtig: Prüfen Sie vor dem Export, ob Ihnen der neue LIEF bekannt ist (anderenfalls warten Sie auf die Meldung des VNB).
Häufigkeit: mindestens 1x pro Monat, die Frist lautet: spätestens bis zum Ablauf der 6. Woche nach Lieferendedatum des LFA.
Nach dem Export die exportierten Dateien manuell an die neuen LIEF senden. - Führen Sie im Tool DL.MakoPreisbremse aus der Rolle VNB den Export der Prognosen regelmäßig durch.
Häufigkeit: mindestens 1x pro Woche, die Frist lautet: spätestens bis zum Ablauf des 6. WT nach Bestätigung des Lieferbeginns.
Nach dem Export die exportierten Dateien manuell an die Adressaten senden. - Führen Sie im Tool DL.MakoPreisbremse aus der Rolle VNB den Export der Identität des LIEF neu regelmäßig durch.
Häufigkeit: mindestens 1x pro Woche, die Frist lautet: spätestens bis zum Ablauf des 11. WT nach Lieferendedatum.
Nach dem Export die exportierten Dateien manuell an die Adressaten senden. - Führen Sie im Tool DL.MakoPreisbremse aus der Rolle LIEF den Import der eingegangenen Mako-Dateien regelmäßig durch.
Wichtig: Den Import erst nach Anlage aller neuen Entlastungsverträge durchführen.
Häufigkeit: mindestens 1x pro Woche.
Weiterführende Informationen
Impressum
Herausgegeben von:
Schleupen SE
Galmesweg 58
47445 Moers
Telefon: 02841 912 0
Telefax: 02841 912-1903
Zuständig für den Inhalt:
Schleupen SE
©Schleupen SE, Galmesweg 58, 47445 Moers
Haftungsausschluss
Möglicherweise weist das vorliegende Dokument noch Druckfehler oder drucktechnische Mängel auf. In
der Dokumentation verwendete Software-, Hardware- und Herstellerbezeichnungen sind in den
meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen
Bestimmungen.
Das vorliegende Dokument ist unverbindlich. Es dient ausschließlich Informationszwecken und nicht als
Grundlage eines späteren Vertrags. Änderungen, Ergänzungen, Streichungen und sonstige
Bearbeitungen dieses Dokuments können jederzeit durch die Schleupen SE nach freiem Ermessen und
ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.
Obschon die in diesem Dokument enthaltenen Informationen von der Schleupen SE mit größtmöglicher
Sorgfalt erstellt wurden, wird aufgrund des reinen Informationscharakters für die Richtigkeit,
Vollständigkeit, Aktualität und Angemessenheit der Inhalte keinerlei Gewähr übernommen und jegliche
Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Verbindliche Aussagen können stets nur im
Rahmen eines konkreten Auftrags getroffen werden.
Urheberrecht
Die Inhalte des vorliegenden Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur nach
vorheriger Genehmigung durch die Schleupen SE verwendet werden. Dies gilt insbesondere für die
Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen
oder Bildmaterial. Sämtliche Rechte liegen bei der Schleupen SE.
Soweit nicht ausdrücklich von uns zugestanden, verpflichtet eine Verwertung, Weitergabe oder ein
Nachdruck dieser Unterlagen oder ihres Inhalts zu Schadenersatz (BGB, UWG, LitUrhG).