Zum 01.04.2021 steht ein Prozess zur Verfügung, mit dem Sie als Netzbetreiber (NB) beim Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bilanzierte Mengen für die zählpunktscharfe Mehr-/Mindermengenabrechnung anfragen.
Grundlagen für die Anfrage der bilanzierten Menge beim ÜNB
Die Anfrage der bilanzierten Menge beim ÜNB ist für die Mehr-/Mindermengenabrechnung von einer SLP-bilanzierten Marktlokation erforderlich, deren Energiedaten durch ein intelligentes Messsystem erfasst werden.
Sie erhalten als Netzbetreiber 12 Ablesungen aus einem intelligenten Messsystem (iMS) zum Monatsersten kostenlos und automatisch vom Messstellenbetreiber (MSB). Dies ermöglicht es, die Turnusablesung auf eine dieser 12 Ablesungen zum Ersten eines Monats zu legen und damit die bilanzierte Menge der Bilanzierungsgebietsclearingliste zu entnehmen. Somit muss die Anfrage beim ÜNB nur für untermonatlich bilanzierte Mengen erfolgen. Eine solche Sonderkonstellation ist beispielsweise im Fall von Insolvenzen relevant.
Vorgehen
Die Anfrage der bilanzierten Menge für die Mehr-/Mindermengenabrechnung beim EDM-System erfolgt wie gewohnt durch einen Joblauf der Kategorie CS.VA: Automatischer Prozess MMMA.
- CS.SY, Management-Konsole > Jobverwaltung > Jobkategorien > Beschreibung der Jobkategorien > Jobkategorien CS.VA
Bei einer untermonatlichen Bilanzierung fragt das EDM die bilanzierten Mengen beim ÜNB an. Bei der regulären monatlichen Bilanzierung wird weiterhin die Bilanzierungsgebietsclearingliste aus dem EDM verwendet. Werden im Rahmen des Prozesses allerdings sowohl untermonatliche als auch monatliche Mengen beim EDM angefragt, werden die Anfragesätze für die untermonatlichen Mengen mit dem Status Fehlerhaft vom EDM wiedergegeben. In diesem Fall müssen die betroffenen Prozesse noch einmal manuell umgesetzt und neu angefragt werden. Enthält eine XML-Datei nur untermonatliche Anfragen, wird sie in diesem Fall vom EDM an den ÜNB weitergeleitet.
1. Datei enthält zwei Datensätze mit folgenden Anfragen:
- Anfrage der bilanzierten Menge für den Zeitraum 01.01. – 31.12.
- Anfrage der bilanzierten Menge für den Zeitraum 01.01. – 26.12.
Vom EDM kann in diesem Fall nur die bilanzierte Menge für den Zeitraum 01.01. – 31.12. zurückgeliefert werden. Für den Zeitraum 01.01. – 26.12. wird der Datensatz als Fehlerhaft zurückgegeben.
Die Anfrage der bilanzierten Menge für den Zeitraum 01.01. – 26.12. muss noch einmal separat beim EDM-System angefragt werden, welches anschließend die Anfrage der Menge beim ÜNB startet.
2. Datei enthält zwei Datensätze mit folgenden Anfragen:
- Anfrage der bilanzierten Menge für den Zeitraum 01.01. – 26.12.
- Anfrage der bilanzierten Menge für den Zeitraum 01.01. – 12.12.
In beiden Fällen kann das EDM die Menge nicht anhand der Bilanzierungsgebietsclearingliste zurückmelden und startet sofort für beide Datensätze eine Mengenanfrage beim ÜNB.
Beim vorstehend beschriebenen Prozess gibt es je nach verwendetem EDM-System gegebenenfalls Abweichungen.
Impressum
Herausgegeben von:
Schleupen SE
Galmesweg 58
47445 Moers
Telefon: 02841 912 0
Telefax: 02841 912-1903
Zuständig für den Inhalt:
Schleupen SE
©Schleupen SE, Galmesweg 58, 47445 Moers
Haftungsausschluss
Möglicherweise weist das vorliegende Dokument noch Druckfehler oder drucktechnische Mängel auf. In
der Dokumentation verwendete Software-, Hardware- und Herstellerbezeichnungen sind in den
meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen
Bestimmungen.
Das vorliegende Dokument ist unverbindlich. Es dient ausschließlich Informationszwecken und nicht als
Grundlage eines späteren Vertrags. Änderungen, Ergänzungen, Streichungen und sonstige
Bearbeitungen dieses Dokuments können jederzeit durch die Schleupen SE nach freiem Ermessen und
ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.
Obschon die in diesem Dokument enthaltenen Informationen von der Schleupen SE mit größtmöglicher
Sorgfalt erstellt wurden, wird aufgrund des reinen Informationscharakters für die Richtigkeit,
Vollständigkeit, Aktualität und Angemessenheit der Inhalte keinerlei Gewähr übernommen und jegliche
Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Verbindliche Aussagen können stets nur im
Rahmen eines konkreten Auftrags getroffen werden.
Urheberrecht
Die Inhalte des vorliegenden Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur nach
vorheriger Genehmigung durch die Schleupen SE verwendet werden. Dies gilt insbesondere für die
Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen
oder Bildmaterial. Sämtliche Rechte liegen bei der Schleupen SE.
Soweit nicht ausdrücklich von uns zugestanden, verpflichtet eine Verwertung, Weitergabe oder ein
Nachdruck dieser Unterlagen oder ihres Inhalts zu Schadenersatz (BGB, UWG, LitUrhG).