Abrechnung des Messstellenbetriebs mit iMS (MSB gegenüber NB)

Bei Ersteinbau oder Wechsel zu einem intelligenten Messsystem (iMS) muss der Anschlussnetzbetreiber (ANB) seit dem 01.04.2024 und rückwirkend zum 01.01.2024 nur noch einen Teil der Kosten tragen. Dafür ist eine Abrechnung zwischen Messstellenbetreiber (MSB) und ANB erforderlich.

Netzbetreiber-Seite

Wenn der MSB seit weniger als 3 Jahren für die betreffende Messstelle zuständig ist, muss der Netzbetreiber diesem im ersten Schritt die entsprechenden Energiemengen zur Verfügung stellen.

Für die Ermittlung der Energiemengen werden seitens des Netzbetreibers der zuständige MSB sowie die Lieferrichtung der Marktlokation (Verbrauch oder Erzeugung) ermittelt.

Bei iMS werden für verbrauchende Marktlokationen die Energiemengen der letzten 3 Jahre ermittelt und an den Marktpartner übermittelt. Wenn nicht für die gesamte Zeitspanne Energiemengen vorliegen, muss zusätzlich zur vorhandenen Energiemenge die Jahresverbrauchsprognose übermittelt werden. Zu diesem Zweck entsteht eine Aufgabe, die den Anwender darauf hinweist, dass er die Stammdatenänderung manuell in CS.NM durchführen muss.

Bei erzeugenden Marktlokationen mit iMS wird, wenn vorhanden, die installierte Leistung auf Basis der Technischen Ressource (TR) übermittelt. Wenn die Daten zu der TR nicht gepflegt sind, wird eine Aufgabe für den Anwender erzeugt, die darauf hinweist, dass diese im Dialog Technische Ressourcen verwalten manuell nachgepflegt werden müssen.

Bei mehreren Marktlokationen, wenn z.B. ein iMS für mehrere Wohnungen desselben Anschlussnutzers verwendet wird, wird für die POG-Ermittlung die Wohnung mit dem höchsten Verbrauch herangezogen.

Messstellenbetreiber-Seite

Liegen dem MSB die Energiemengen vor, führt dieser über die Option Vertragsanlage starten im Monitor Rechnungsabwicklung MSB gegenüber NB die Ermittlung der Preisobergrenze (POG) durch, die über die Artikel-ID festgelegt wird. 

Die Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID sowie die Preisobergrenze  – Pflichteinbaufälle finden Sie u.a. über die Webseite des BDEW.

Der Monitor Rechnungsabwicklung MSB gegenüber NB ist der zentrale Ausgangspunkt zur Steuerung des Prozesseses Rechnungsabwicklung Messstellenbetrieb mit dem Netzbetreiber und bietet eine Übersicht über den aktuellen Vertragsstatus aller Marktlokationen.

Auf Basis der POG versendet der MSB im Falle eines fremden Netzbetreibers eine Stammdatenänderung für die Abrechnungsdaten an der Marktlokation. Die Stammdatenänderung beinhaltet neben den Artikel-IDs die betreffende Marktlokation.

Darüber hinaus werden ein MSB-Vertrag sowie ein Standardvertrag im Status Aktiv angelegt.

MSB-Vertrag manuell

Für den Fall, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Vertrag mit dem Netzbetreiber vorhanden ist, wird dieser automatisch beendet und eine entsprechende Stammdatenänderung ausgelöst.

Zur Vereinfachung des Prozesses bietet der Job Einführungsszenario: MSB-Verträge für Marktlokationen mit iMS anlegen die Möglichkeit, alle Verträge ab 01.01.2024 automatisch anlegen und bei fremden NB eine Stammdatenänderung versenden zu lassen.

Netzbetreiber-Seite

Auf Seiten des NB wird nach Empfang der Stammdatenänderung automatisch eine Bestätigung an den MSB versendet, die Möglichkeit einer Ablehnung besteht nicht.

Im Rahmen des Stammdaten-Clearings wird daraufhin geprüft, ob an der betreffenden Marktlokation ein iMS verbaut ist und ob ein Preisblatt inkl. Artikel-IDs vorliegt.

Nach erfolgreicher Prüfung werden der MSB-Vertrag und der Standardvertrag aktiviert und im Anschluss wird ein MSB-Rahmenvertrag angelegt.

Die MSB-Verträge finden Sie unter Kundenserviceprozesse >Vertragsmanagement >MSB-Vertrag verwalten.
MSB-Rahmenverträge werden verwaltet unter Marktkommunikation EDI > Marktpartnermanagement > MSB-Rahmenverträge verwalten.
Die Standardverträge zur Abrechnung finden sich unter Kundenserviceprozesse > Auskunft > Vertrag anzeigen.

Wenn die Prüfung fehlschlägt, wird kein Vertrag erstellt. Der NB hat in dem Fall die Möglichkeit die fehlerhaften Prozessschritte im Stammdatenclearing-Monitor nachzuvollziehen (filtern nach Prozessbündeltyp MSB Vertrag anlegen und Prozessbündelstatus Fachlich fehlerhaft).

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