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Systemintegration

19.10.2024

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Über die Systemintegration wird der Datenabgleich zwischen dem Portal (CS 3.0) und einem externen System (z.B. CS 2.0) geregelt. Die Daten können in Teilmengen und als Gesamtmenge abgeglichen werden. Dabei werden die verschiedenen Datenhierarchien berücksichtigt.

Der Datenabgleich erfolgt über entsprechende Synchronisationsmechanismen. Die dafür notwendigen Parameter sind konfigurierbar.

Der Austausch umfasst neben Ländern aus externen Systemen auch den uni- bzw. bidirektionalen Datenaustausch von Stammdaten oder auch komplexen Strukturen wie Geschäftobjekten etc.

Beim Datenabgleich mit CS 2.0 werden Anschriften erst synchronisiert, wenn der Gültigkeitsbeginn erreicht ist. In diesem Fall wird eine entsprechende Aufgabe generiert. Im Gegensatz dazu werden Bankverbindungen direkt synchronisiert. Dies liegt daran, dass es die Gültigkeit für Anschriften in CS 2.0 nicht gibt. Im Portal (CS 3.0) können aus diesem Grund aber im Gegensatz zu CS 2.0 auch künftige Namensänderungen erfasst werden.

 

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