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Voraussetzungen für die Synchronisation von Markt- und Messlokationen

19.10.2024

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Für die Synchronisation muss ein Filter eingestellt werden, der festlegt, welche Messsysteme von CS.VA in das CS 3.0 Messwertmanagement synchronisiert werden sollen. Wenn EEG-Messlokationen synchronisiert werden sollen, muss der Filter für Einspeisung gesetzt werden. Außerdem muss die EEG-Lizenz vorliegen. Sollen intelligente Messsysteme synchronisiert werden, muss der Filter iMS gesetzt werden. Auch hier muss die entsprechende Lizenz vorliegen.

Außerdem müssen die drei folgenden SI-Jobs eingerichtet sein:

  • Messlokationen synchronisieren
  • Marktlokationen synchronisieren
  • Ablesungen synchronisieren.

Sind die o.g. Voraussetzugen erfüllt, werden nur noch die dem Filter entsprechenden Messsysteme nach CS 3.0 synchronisiert. Für Einspeiser werden (sofern Filter gesetzt und Lizenz vorhanden) die Stammdaten, d.h. Messlokationen und Marktlokationen  über die Jobs CreateDemandsMesslokation und CreateDemandsMarktlokation synchronisiert. Die Ablesungen werden über den Job (CreateDemandsAblesung) synchronisiert. Die Ablesegründe aus CS.VA werden gemappt. 

Für intelligente Messsysteme werden (sofern Filter gesetzt und Lizenz vorhanden) die Messlokationen als auch die Ein- und Ausbauzählerstände über den Job CreateDemandsMesslokation synchronisiert. Die Marktlokation wird über den Job CreateDemandsMarktlokation synchronisiert.

Weitere Ablesungen werden nicht von CS.VA nach CS 3.0 synchronisiert. Für intelligente Messsysteme ist das Messwertmanagement (Portal) das führende System. Die Zählerstände werden also zuerst ins Portal übermittelt und dann nach CS.VA weitergeben (mit Hilfe eines Services).

Die Regeln für das Mapping werden von einem Mitarbeiter der Schleupen SE für Sie festgelegt.

 

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