Verwenden Sie diesen Dialogschritt, um neue Kontierungsschlüssel anzulegen oder bestehende Kontierungsschlüssel zu bearbeiten.
Kontierungsschlüssel erfassen/bearbeiten
Die Felder Kürzel, Bezeichnung, Verwendung und Verwendbar ab sind Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen. Das Datum in den Feldern Verwendbar ab und Verwendbar bis bezieht sich dabei auf das Buchungsdatum. Zu jedem Kontierungsschlüssel kann optional eine Umsatzsteuerbestimmung zugeordnet werden.
Sie können außerdem die Umsatzart der Hauptleistung angeben. Die Spezifikation der Hauptleistung ist nur möglich, wenn Sie als Umsatzart Lieferung ausgewählt haben.
Wird ein Kontierungsschlüssel geändert, bleiben bereits angereicherte Geschäftsvorfallbelege unverändert. Wird der Kontierungsschlüssel bei Geschäftsvorfallbelegen geändert, bei denen Fehler in der Anreicherung aufgetreten sind, wird versucht, neu anzureichern.
Der Wiederanlauf wird nur im Buchungsmonitor ausgelöst.
Buchungsbereiche
Zu jedem Kontierungsschlüssel können Sie in der Tabelle Buchungsziel und den zugehörigen Buchungsbereich einblenden. Über das Kontextmenü in der jeweiligen Tabellenzeile können Sie die Buchungsziele zu einem Kontierungsschlüssel bearbeiten. Das Buchungsziel ist standardmäßig mit dem vorhandenen Eintrag vorbelegt. Sind mehrere Buchungsziele vorhanden, müssen Sie das betreffende Buchungsziel auswählen.
Buchungsbereiche bearbeiten
Kontenbestimmungen
Klicken Sie in der Tabelle unter Buchungsbereiche auf ein Buchungsziel und es werden die Kontenbestimmungen eingeblendet. Über das Kontextmenü in der jeweiligen Tabellenzeile können Sie die Kontenbestimmungen bearbeiten.
Kontenbestimmungen bearbeiten
Abgrenzungskonto und Abgrenzungskostenstelle werden bei der Belegerzeugung verwendet, wenn das Geschäftsjahr des Buchungsdatums vom Geschäftsjahr des Leistungszeitraumendes abweicht. Dadurch gelangen die Aufwendungen/Erlöse auf separate Konten und können für die Abgrenzungsbuchungen genutzt werden.
Es sind folgende Abhängigkeiten zu beachten:
- Als Sammelkonto können nur Konten vom Typ SammelkontoForderungVerbindlichkeit zugeordnet werden.
- Als Gegenkonto und als Abgrenzungskonto sind Konten vom Typ SammelkontoForderungVerbindlichkeit nicht zugelassen.
- Ist das Gegenkonto zusatzkontierungspflichtig, muss eine Kostenstelle angegeben werden.
Es können nur Kostenstellen erfasst werden, deren Buchungsbereich mit dem Buchungsbereich der Zeitscheibe identisch ist!
- Ist das Gegenkonto nicht zusatzkontierungspflichtig, darf keine Kostenstelle angegeben werden.
- Ist das Abgrenzungskonto zusatzkontierungspflichtig, dann muss ebenfalls eine Abgrenzungskostenstelle angegeben werden.
Es können nur Kostenstellen erfasst werden, deren Buchungsbereich mit dem Buchungsbereich der Zeitscheibe identisch ist!
- Ist das Abgrenzungskonto nicht zusatzkontierungspflichtig, dann darf keine Abgrenzungskostenstelle angegeben werden.
- Ist einem Kontierungsschlüssel die Verwendung Umsatzsteuersonderfall zugeordnet, kann ohne Definition der Umsatzsteuerbestimmung nicht gespeichert werden.
- Einem Kontierungsschlüssel mit der Verwendung Umsatzsteuersonderfall darf keine weitere Verwendungen zugeordnet werden.
- Hat ein Kontierungsschlüssel die Verwendung Umsatzsteuersonderfall, sind die Felder Sammelkonto und Gegenkonto unter Kontenbestimmung keine Pflichtfelder mehr.
- Zu einem zusatzkontenpflichtigem Gegenkonto bzw. Abgrenzungskonto muss keine Kostenstelle erfasst werden. Es muss aber mindestens eines der Felder (Sammelkonto, Gegenkonto, Kostenstelle, Abgrenzungskonto, Abgrenzungskostenstelle) ausgefüllt werden.
Zuordnungen in Umsatzsteuersonderfällen
Hier werden die zugeordneten Kontierungsschlüssel für Umsatzsteuersonderfälle angezeigt. Diese Tabelle ist nicht editierbar.
Klicken Sie auf ÜBERNEHMEN, um die neu angelegten oder geänderten Daten zu sichern.