Stromvertrag

Stromverträge bilden die Grundlage für die Abrechnung von Daten zu Energieleistungen.

Schema – Abrechnung Stromvertrag

Außerdem wird für den Abrechnungslauf die Einrichtung folgender Jobs vorausgesetzt:

Die Prüfung auf Abrechnungsfähigkeit erfolgt im Rahmen der Abrechnung über den ersten Abrechnungsjoblauf, der abrechnungsfähige Verträge ermittelt. Geprüft wird dabei, ob entsprechende Mengen (Ablesungen aus dem Messwesen) für den angefragten Zeitraum zur Verfügung stehen, die abgerechnet werden sollen.

Mengen ermitteln

Die für die Abrechnung notwendigen Mengen werden mit der Tarifstufe Energie – jeweils bezogen auf die Zählwerksarten – ermittelt und für die Bereitstellung zur Abrechnung mit verbrauchsbezogenen Preisen bewertet. Dabei werden folgende Anfragekriterien berücksichtigt:

  • Zählwerksart
  • OBIS-Kennzahl
  • Messart/Messgröße
  • Energierichtung
  • Tarifkennzeichen

Marktlokation/Zählpunkt zuordnen

Dem Energievertrag werden Marktlokationen bzw. Zählpunkte zugeordnet, um darüber die abrechnungsrelevanten Daten zu referenzieren. Die Zuordnung erfolgt bei der Vertragsanlage (in der aktuellen Version über den Service MarktlokationenFestlegenActivityService).

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