Abrechnungssteuerung verwalten

Die Funktion dient der Verwaltung der Abrechnungssteuerung.

Abrechnungssteuerung verwalten

In diesem Dialogschritt werden die Grenzen für die Toleranzen von Ablesedatum und Abrechnungsstichtag verwaltet. Die hier verwaltete Grenzen sind maßgeblich für die Abrechnungsmodelle, in denen die Grenzen jedoch innerhalb der hier vorgegebenen Grenzen verändert werden können. .

Abrechnungssteuerung verwalten

Legen Sie im Bereich Maximale Grenze der Ablesedatum-Toleranz die Grenzen fest. Die Ablesedatumstoleranz beschreibt in Abhängigkeit zum Abrechnungsstichtag, in wie vielen Tagen vor und nach dem Abrechnungsstichtag Messwerte vorhanden sein müssen.

Klicken Sie auf die Schaltfläche TEXT AKTUALISIEREN, um den Beispieltext an die geänderten Werte anzupassen.

Werteänderung:
Ablesedatum-Toleranz vor: 2 Tag(e)
Ablesedatum-Toleranz nach: 1 Tag(e)
⇒ Entspricht der allgemeine Abrechnungsstichtag dem Tagesdatum 20.06.2017, würde die von Ihnen eingestellte maximale Ablesedatum-Toleranz-Vor auf den 18.06.2017 sowie die maximale Ablesedatum-Toleranz-Nach auf den 21.06.2017 fallen.

Im Bereich Maximale Grenze der Abrechnungsstichtag-Toleranz können Sie die Grenze für die Abrechnungsstichtag-Toleranz nach anpassen. Die Abrechnung kann dadurch maximal x Tage nach dem Stichtag erfolgen.

Klicken Sie auf WEITER.

Zusammenfassung

Im Dialogschritt Zusammenfassung werden die anzuzeigenden oder geänderten Daten im Überblick dargestellt. 

Abhängig vom Geschäftsprozess ist es möglich, systemintern festzulegen, ob der Dialogschritt mit der Zusammenfassung angeboten wird. Dieser Dialog erscheint somit nur, wenn definiert wurde, dass der Zusammenfassungsschritt den Abschluss bildet.

Prüfen Sie alle Informationen auf ihre Richtigkeit. Wenn Sie einzelne Daten überarbeiten möchten, gehen Sie über ZURÜCK schrittweise zurück. Sind alle Daten korrekt, klicken Sie auf FERTIGSTELLEN bzw. auf ÜBERNEHMEN.

Zusammenfassung

Bitte kontrollieren Sie nach dem Verringern einzelner Konfigurationswerte, ob die existierenden Abrechnungsmodelle gegebenenfalls angepasst werden müssen.

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