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wMSB

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Wettbewerblicher Messstellenbetreiber

Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) gibt es den wettbewerblichen Messstellenbetreiber – im Sinne des Gesetzes „ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 (MsbG) wahrnimmt.

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