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vNNE

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Vermiedene Netznutzungsentgelte

Gemäß EEG werden Netznutzungsentgelte, die der Verteilnetzbetreiber (VNB) durch die lokale Stromeinspeisung erspart hat, an die meisten Anlagenbetreiber nicht ausgezahlt. Allerdings muss sie der VNB an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) melden.

Die Vermeidungsarbeit wird für alle Einspeiseanlagen bestimmt, die Vermeidungsleistung nur für RLM-gemessene Anlagen; im RLM-Fall entweder als Ist-Bewertung oder als verstetigte Bewertung:

  • Ist-Bewertung: Der VNB ermittelt, zu welcher Viertelstunde im Jahr die Vermeidungsleistung aus der Lastgangmessung bestimmt wird. Dieser Wert liegt der Ist-Bewertung zugrunde.
  • Verstetigte Bewertung: Durchschnittswert über das Jahr verteilt; einmal jährlich kann zwischen den Bewertungsarten gewechselt werden.
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