Systemdienstleistungsverordnung
Ab dem 01.08.2014 muss eine Windkraftanlage die Systemdienstleistungsverordnung erfüllen. Die Vergütung erfolgt nach §EEG 2014, wenn Sie das Kontrollfeld anhaken. Nach §EEG 2012 ist die Höhe der Vergütung abhängig davon, seit wann die Anlage die Systemdienstleistungsverordnung erfüllt.
Diese Verordnung gilt nur für Windkraftanlagen.