Strompreisbremsegesetz
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse. Am 16. Dezember 2022 stimmte der Bundesrat den gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen zu. Die Gesetze traten im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft. Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse bezweckt die Entlastung der von stark steigenden Stromkosten betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen.
Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an.
Quelle: Die Bundesregierung
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