Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Verbrauchseinrichtungen (wie nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie hinsichtlich der Stromentnahme), deren netzwirksamer Leistungsbezug im Umfang reduziert werden kann.
Quelle: Bundesnetzagentur