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Mehr-/Mindermengenabrechnung

Gemäß der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind ab 1. April 2016 bestimmte Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen für Einspeise- und Lieferstellen mit standardisiertem Lastprofilverfahren in Strom- und Gasnetzen erforderlich. Hierzu hat der BDEW in Zusammenarbeit mit den Verbänden AFM+E, bne, FNN, GEODE und VKU eine Prozessbeschreibung für die Behandlung von Mehr-/Mindermengen erarbeitet und als Grundlage für eine Verrechtlichung an die BNetzA übermittelt.

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