Messwert
Unter dem Überbegriff Messwert werden folgende Werte zusammengefasst:
- Zählerstand
Einzelwert zu einem bestimmten Zeitpunkt
Werte werden an Messlokation erhoben - Arbeitsmenge (Energiemenge):
Energiemenge auf Basis von Einzelzählerständen
Werte werden an Marktlokation erhoben - Lastgang:
Enthält Energiemenge eines bestimmten Zeitraums (¼-Stundenwerte)
Werte werden an Marktlokation erhoben
Werte können an Messlokation erhoben werden, wenn mehrere Messlokationen zu einer Marktlokation vorliegen (komplexe Messaufbauten)
Messwerte werden in den folgenden nachgelagerten Prozessen verwendet:
- Netznutzungsabrechnung
- Bilanzkreisabrechnung
- Mehr-/Mindermengenabrechnung
Messwerte können auf folgenden Ebenen gebildet werden
- Messlokation (Verantwortung = MSB der MeLo)
- Marktlokation (Verantwortung = MSB der MaLo)
Messwerte können sein:
- Wahrer Wert
- Messwertstatus: 220
- Plausibler Wert, der aus der Messeinrichtung einer Messlokation ausgelesen oder auf Basis ausgelesener Werte für eine Marktlokation errechnet wurde
- Abrechnungsrelevant
- Ersatzwert
- Messwertstatus: 67
- Plausibler Wert, der unter Verwendung aller verfügbaren Informationen anstelle eines fehlenden wahren oder eines unplausiblen Werts gebildet wird
- Abrechnungsrelevant
- Vorläufiger Wert
- Messwertstatus: Z18
- Nur relevant für kME-RLM oder iMS
- Keine Anwendung bei kME-SLP
- Mögliche Statusänderungen:
Vorläufig > Ersatzwert > mit Begründung und Bildungsregel
Vorläufig > Wahr > ohne Begründung - Der vorläufige Wert kommt nur bei Marktlokationen vor, deren Messlokationen mit einer kME-RLM mit Fernauslesung oder mit einem iMS ausgestattet sind.
- Bei Messlokationen mit mME und kME ohne RLM wird der Status Vorläufiger Wert nicht genutzt.
- Die angegebenen Fristen bis beispielsweise zur endgültigen Bildung eines Ersatzwerts sind Maximalfristen.
- Die Bereitstellung der wahren Werte und gegebenenfalls der Ersatzwerte erfolgt unverzüglich.
- Ist ein Fehler in den Geräten der Messlokation bekannt, aufgrund dessen keine wahren Werte für ein
bestimmtes Zeitintervall mehr zu erwarten sind, ist unverzüglich mit der Ersatzwertbildung zu beginnen.
Messwerte müssen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erhoben werden:
- vom MSB (bei kME, mME, iMS)
Darüber hinaus können sie optional erhoben werden:
Ein vom LF oder NB erhobener Wert muss dem MSB im Rahmen der Marktkommunikation zugesandt werden. Ein erhobener Wert wird nur berücksichtigt, wenn er vom MSB im Rahmen der Marktkommunikation an alle Berechtigten übermittelt wurde.