Markt-/Messlokation (MaLo/MeLo)
Ab 01.02.2018 gelten die Markt- und Messlokationen in ihrer jetzigen Ausprägung. Sie sollen die Verwendung von einheitlichen Begriffen für alle Prozesse der Marktkommunikation gewährleisten.
Die Marktlokation entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle im Sinne der Stromnetzzugangsverordnung und wird durch eine eindeutige ID identifiziert, welche nicht mehr verändert werden darf, solange die Marktlokation existiert.
Die Messlokation entspricht der Messstelle im Sinne des § 2 Nr. 11 MsbG und wird durch die bekannte Zählpunktbezeichnung identifiziert.
Die Marktlokation stellt in diesem Zusammenhang stets die kaufmännisch-bilanzielle Größe, die Messlokation eine technische Größe dar.
Die eindeutige ID der Marktlokation wird durch den Netzbetreiber vergeben. Die Generierung und Ausgabe der IDs erfolgt durch eine für die Sparte (Strom, Gas) bundesweit zentrale Stelle (Codevergabestelle).
Alle Betreiber von Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetzen bestellen bei der Codevergabestelle die benötigte Anzahl an Codes und weisen diese den in ihrem Netz befindlichen Marktlokationen zu. Die ID identifiziert die jeweilige Marktlokation nach ihrer erstmaligen Zuordnung dauerhaft. Eine Veränderung ist unzulässig, solange die Marktlokation existiert. Dies gilt auch in Fällen von Konzessionswechseln.
Die Marktlokations-ID darf nicht mit der Messlokations-ID identisch sein.