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Inbetriebnahmen

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Das Datum der Inbetriebnahme ist das Datum, an dem der Generator erstmals

  1. fest am für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort installiert ist und
  2. dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör (z. B. Wechselrichter) installiert ist und
  3. die technische Betriebsbereitschaft der Anlage hergestellt ist und
  4. in Betrieb gesetzt wird (§ 3 Nr. 5 EEG).

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