Inbetriebnahmen
Das Datum der Inbetriebnahme ist das Datum, an dem der Generator erstmals
- fest am für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort installiert ist und
- dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör (z. B. Wechselrichter) installiert ist und
- die technische Betriebsbereitschaft der Anlage hergestellt ist und
- in Betrieb gesetzt wird (§ 3 Nr. 5 EEG).