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Grundversorgung

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Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskundinnen und -kunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das [im entsprechenden] Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Alle Haushaltskundinnen und -kunden haben Anspruch auf Grundversorgung.

Quelle: Bundesnetzagentur

Siehe auch Gesetze im Internet

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