Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskundinnen und -kunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das [im entsprechenden] Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Alle Haushaltskundinnen und -kunden haben Anspruch auf Grundversorgung.
Quelle: Bundesnetzagentur
Siehe auch Gesetze im Internet