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gMSB

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Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Jede Verbrauchsstelle (mit Ausnahme von Pauschalanlagen muss mit einer Messstelle ausgestattet sein, sodass der Energieverbrauch nachvollzogen und gemäß Stromnetzzugangsverordnung einem Lieferanten zugeordnet werden kann.  Für einen Großteil der Verbrauchsstellen übernimmt diese Aufgabe der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Dies ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber.  Das MsbG weist dem Netzbetreiber die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers initial zu. Ein Verbraucher kann jedoch ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber wählen. 

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