EnSikuMaV
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung.
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. Befristete Energieeinsparmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge. Ziel ist es, eine Notfallsituation im Winter zu vermeiden. Die Verordnungen haben unmittelbare Zielrelevanz für die Sicherung der Energieversorgung.