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E-Rechnung

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E-Rechnung steht für „elektronische Rechnung“ und dient als Überbegriff für die unterschiedlichen Formate, Ausführungen und Verarbeitungen von elektronischen Rechnungen.

Am 13.10.2017 wurde von der Bundesregierung die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) beschlossen. Grundlage ist die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen.

Nach der neuen E-Rechnungsverordnung müssen öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden etc.) Rechnungen in elektronischer Form entgegennehmen und verarbeiten können. Neben den klassischen Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene betrifft die neue Verordnung auch Unternehmen, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind sowie alle Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber.

Gem. §2 Abs. 1 ERechV ist eine elektronische Rechnung jedes Dokument, mit dem eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Gem. §2 Abs. 2 ERechV ist eine elektronische Rechnung jedes Dokument im Sinne von Abs. 1, wenn

  1. es in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und
  2. das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht.

Quelle: Wikipedia u.a.

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