Bilaterale Klärung Vertragsabschluss Rückabwicklung
Lieferanten, die Energielieferverträge und Standardverträge mit Endkunden abgeschlossen haben, können Standard-, Energie- und Netznutzungsverträge inkl. der automatischen Durchführung von ggf. erforderlicher Marktkommunikation rückabwickeln. Die Rückabwicklung von angelegten Verträgen kann dazu bilateral über entsprechende Aufgaben geklärt werden, sodass alle notwendigen Informationen für die Rückabwicklung bereitgestellt werden.
Die Aufgabe wird im Rückabwicklungsprozess erzeugt, wenn im Verlauf der Marktkommunikation keine Übereinstimmung bezüglich der Rückabwicklung erzielt werden konnte.