Amtlicher Gemeindeschlüssel
Der Amtliche Gemeindeschlüssel, früher auch Amtliche Gemeindekennzahl (GKZ) oder Gemeindekennziffer, ist eine Ziffernfolge zur Identifizierung politisch selbständiger Gemeinden oder gemeindefreier Gebiete. Er dient vor allem statistischen Zwecken und wird in Deutschland von den Statistischen Ämtern der einzelnen Bundesländer einheitlich vergeben.
Der Gemeindeschlüssel ist z. B. beim Wohnungswechsel auf der Abmeldung bzw. Anmeldung anzugeben. Er wird jedoch i. d. R. vom jeweiligen Einwohnermeldeamt im Rathaus eingetragen.
Der Gemeindeschlüssel besteht aus insgesamt 8 Ziffern, die sich wie folgt zusammensetzen:
Ziffer 1-2: Bundesland
Die Zählung erfolgt von Norden nach Süden (Nr. 01-09), in chronologischer Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland (Nr. 10) und alphabetischer Reihenfolge (Nr. 11-16):
- 01 Schleswig-Holstein
- 02 Freie und Hansestadt Hamburg
- 03 Niedersachsen
- 04 Freie Hansestadt Bremen
- 05 Nordrhein-Westfalen
- 06 Hessen
- 07 Rheinland-Pfalz
- 08 Baden-Württemberg
- 09 Bayern
- 10 Saarland
- 11 Berlin
- 12 Brandenburg
- 13 Mecklenburg-Vorpommern
- 14 Sachsen
- 15 Sachsen-Anhalt
- 16 Thüringen
Ziffer 3: Regierungsbezirk
bei Ländern ohne Regierungsbezirke steht hier eine 0, außer bei Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, die ihre Regierungsbezirke erst in den letzten Jahren aufgelöst haben
Ziffer 4: Region
Ziffer 5: Stadtkreis (kreisfreie Stadt) oder Landkreis (Kreis)
Ziffer 6-8: Gemeinde oder ein gemeindefreies Gebiet
Die ersten fünf Stellen werden auch als Kreisschlüssel bezeichnet.
15 3 52 002 = Aschersleben
15 Sachsen-Anhalt
3 Regierungsbezirk Magdeburg
52 Landkreis Aschersleben-Staßfurt
002 Stadt Aschersleben
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