Abrechnungsintervall
Das Abrechnungsintervall gibt in Verbindung mit dem Datum Abrechnung zum die vorgesehenen Abrechnungstermine an. Bitte sorgen Sie dafür, dass zu diesen Terminen die benötigten Ableseergebnisse vorliegen.
Der Anlagenbetreiber kann auf die zu erwartenden Zahlungen monatliche Abschläge in angemessenem Umfang verlangen (§ 16 (1) Satz 3 EEG). Deshalb können Sie weitere Angaben zu den Abschlagszahlungen machen, wenn das Abrechnungsintervall länger als Monatlich ist.