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Abrechnung des Messstellenbetriebs mit iMS und mME (MSB gegenüber LF)

19.10.2024

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Folgende Voraussetzungen müssen für die Abrechnung erfüllt sein:

Nutzen Sie das Abrechnungsmonitoring, um z. B. den aktuellen Status der Rechnungsabwicklung im Abrechnungsmonitor zu prüfen oder im Rechnungszustandsmonitor den aktuellen Stand der Rechnungen nachzuvollziehen.

Die Abrechnung erfolgt, indem der MSB basierend auf dem MSB-Rahmenvertrag eine INVOIC an den Lieferanten sendet. Dabei werden die entsprechende Prozessmeldung sowie die Marktmeldung erzeugt. Im Anschluss wird der Rechnungsdruck beauftragt.

Im Stornofall wird eine Stornorechnung an den Lieferanten gesendet.

Nach Empfang und Prüfung der INVOIC schickt der Lieferant eine positive oder negative REMADV als Antwort an den MSB. Nach einer positiven REMADV gibt der Lieferant die INVOIC frei und begleicht diese. Im Fall einer Ablehnung (APERAK) erstellt der MSB nach Prüfung eine Stornorechnung, die wiederum vom Lieferanten akzeptiert oder abgelehnt wird. Auf das Akzeptieren folgt die Freigabe der INVOIC, während eine Ablehnung eine bilaterale Klärung erfordert.

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