Erlösobergrenze [EOG]
Die Regulierungsbehörden legen jeweils vor Beginn einer Regulierungsperiode fest, welche Erlöse dem Netzbetreiber Jahr für Jahr während der Regulierungsperiode zur Verfügung stehen sollen.
Dafür werden zunächst die betriebsnotwendigen Kosten des Netzbetreibers geprüft. Diese Kosten gehen in einen Effizienzvergleich ein und sind der Ausgangspunkt für die Bestimmung der angemessenen Erlöse. Mit den genehmigten Erlösen kann das Unternehmen seine Aufgaben als Netzbetreiber erfüllen.
Quelle: Bundesnetzagentur