Mit dem Dialogablauf Jahresmeldung erstellen wird der vom Übertragungsnetzbetreiber zur Verfügung gestellte Erhebungsbogen für die gemäß § 18 StromNEV jährlich zu meldenden eingespeisten Mengen einschließlich der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) automatisiert befüllt.
Um auch Jahresmengenanlagen (Solaranlagen, die unter das Marktintegrationsmodell nach EEG 2012 oder unter die 30%-Regelung nach EEG 2009 II fallen) korrekt zu melden, müssen sie auf das neue Abrechnungsverfahren migriert sein (dieses Vorgehen wurde mit der Release Note zu WID 164433 beschrieben).
Über die Dateiverwaltung können Sie die aktuellen Formulardateien der Übertragungsnetzbetreiber direkt in das Dateisystem von Schleupen CS 3.0 hochladen und für die Erstellung der ÜNB-Jahresmeldungen verwenden.
Falls eine neu von den ÜNB herausgegebene Jahresmeldungsdatei in ihrer Struktur von älteren Versionen abweicht, also z. B. Arbeitsblätter umbenannt oder Spalten entfernt oder hinzugefügt wurden, kann es zu einer fehlerhaften Befüllung mit Daten kommen. In diesem Fall bitten wir Sie, die aktuelle Dateiversion umgehend dem Schleupen-Kundenservice zur Verfügung zu stellen, damit wir die Meldungserstellung umgehend an das neue Dateiformat anpassen können.
- Bitte laden Sie, die jeweils aktuellen Formulardateien Ihres ÜNB wie folgt in CS.EEG hoch:
Speichern Sie die aktuellen Formulardateien im Dateisystem und benennen Sie sie dabei wie folgt:
TenneT:
Amprion:
- JahresmeldungAmprion.xlsx
50Hertz:
- Jahresmeldung50HertzStammdaten.xlsm
- Jahresmeldung50HertzBewegungsdaten.xlsm
Transnet BW:
- JahresmeldungTransnetBW.xlsm
Öffnen Sie den Dialogablauf Dateien verwalten. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in die Dateien-Tabelle und wählen Sie aus dem Kontextmenü den Eintrag Neu. Wählen Sie im Auswahlfeld Dateiablage die Dateiablage CS.EEG ÜNB-Meldungen (Vorlagen) () aus. Die Felder Beschreibung und Eincheckkommentar sind optional; der Text unter Beschreibung wird nach dem Speichern in der Dateiübersicht angezeigt. Wählen Sie im Feld Upload die ÜNB-Datei aus. Kopieren Sie dabei den Dateinamen. Dabei müssen die Dateinamen genauso lauten wie oben aufgezählt, damit die Formulardateien bei der Meldungserzeugung gefunden werden. Fügen Sie den Dateinamen unverändert in das Feld Dateiname ein. Übernehmen Sie die Datei mit SPEICHERN und wiederholen Sie den Vorgang für alle Dateien Ihres ÜNB. Laden Sie das oder die Jahresmeldungsformulare, die Ihnen von Ihrem ÜNB zur Verfügung gestellt werden in die passende Dateiablage hoch und achten Sie darauf, dass die jeweils aktuelle Version mit Aktiv und alle älteren Versionen mit Inaktiv gekennzeichnet sind:
Wenn alle aktuellen Formulardateien im Dateisystem hinterlegt sind, bearbeiten Sie die Meldungserzeugung der ÜNB-Jahresmeldungen in den folgenden Dialogschritten:
Zeitraum festlegen
In diesem Dialogschritt legen Sie den Zeitraum für die zu erstellenden Monats- oder Jahresmeldungen fest.
Zeitraum festlegen – Monatsmeldung
Zeitraum festlegen – Jahresmeldung
Je nach gestartetem Dialogablauf wählen Sie über die Listenfelder den Monat und das Jahr für die Monatsmeldung bzw. das Jahr für die zu erstellende Jahresmeldung aus und klicken Sie auf WEITER.
Meldungskopf bearbeiten
Erfassen Sie im Dialogschritt Meldungskopf bearbeiten optional die Daten für das Deckblatt der Monats- oder Jahresmeldung.
Meldungskopf bearbeiten
Erfassen Sie die Stammdaten für das Meldungsdeckblatt in den entsprechenden Feldern.
Setzen Sie den Haken im Kontrollfeld Daten als Standardwerte übernehmen, um die aktuell erfassten Daten für den Meldungskopf in der Datenbank zu speichern. Beim erneuten Aufruf des Dialogschrittes werden diese Werte als Vorgabe verwendet, können aber bearbeitet werden. Entfernen Sie den Haken im Kontrollfeld, wenn Sie die erfassten Daten für den aktuellen Meldungslauf verwenden, aber nicht speichern möchten. Klicken Sie auf WEITER.
vNNE-Parameter festlegen
In diesem Dialogschritt legen Sie die Kalkulationskriterien fest, die für die Berechnung der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) benötigt werden.
vNNE-Parameter festlegen
Legen Sie über die Schaltfläche Neu im Kontextmenü für jede Einspeiseebene einen Eintrag in der Tabelle an. Erfassen Sie die Arbeits- und Leistungspreise gemäß des Preisblattes Ihres vorgelagerten Netzbetreibers. Hinterlegen Sie darüberhinaus die gemäß § 120 EnWG berechneten oder vom vorgelagerten Netzbetreiber mitgeteilten Arbeitspreis Obergrenze und Leistungspreis Obergrenze.Tragen Sie die Werte für Verhältnisfaktor r, Anteilsfaktor a, Skalierungsfaktor und Netzverlustfaktor für alle Einspeiseebenen ein.
Klicken Sie auf SPEICHERN.
Die vNNE berechnen sich aus den verwalteten Preisen wie folgt: Für Anlagen mit Energieträger Solar oder Wind und Inbetriebnahme < 01.01.2018 und Abrechnungsjahr < 2020 werden die Preise der Obergrenze verwendet. Für alle anderen Anlagen werden die jeweils normal gültigen Preise herangezogen. Für die ÜNB-Meldungen werden die vNNE berechnet, indem für jede Anlage in Abhängigkeit von ihrem Energieträger und ihrem Inbetriebnahmedatum jeweils die normalen oder durch die Obergrenze reduzierten Preise verwendet oder die vNNE mit 0,- € berechnet werden.
Setzen Sie den Haken im Kontrollfeld Daten als Standardwerte übernehmen, um die aktuell erfassten Berechnungsparameter in der Datenbank zu speichern. Beim erneuten Aufruf des Dialogschrittes werden diese Werte als Vorgabe verwendet, können aber bearbeitet werden. Entfernen Sie den Haken im Kontrollfeld, wenn Sie die erfassten Berechnungsparameter für den Monatsmeldungslauf verwenden, aber nicht speichern möchten. Klicken Sie WEITER an.
Die Werte für die Faktoren Verhältnisfaktor r, Anteilsfaktor a und Skalierungsfaktor s sind anhand von Werten aus dem EDM zu bestimmen.
Sofern keine Rückspeisung in das vorgelagerte Netz erfolgt, nimmt der Verhältnisfaktor r den Wert 1 an.
Wenn keine IST-bewerteten Anlagen in einem Netz vorhanden sind, ist der Anteilsfaktor = 1, denn dann trägt jede einzelne Anlage immer zu 100% zur Vermeidungsleistung bei.
Weitere Informationen zu den Berechnungsparametern für vermiedene Netzentgelte finden Sie im VDN-Kalkulationsleitfaden § 18 Strom NEV des BDEW.