Wettbewerblicher Messstellenbetreiber
Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) gibt es den wettbewerblichen Messstellenbetreiber – im Sinne des Gesetzes „ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 (MsbG) wahrnimmt.