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Vorläufiger Wert

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Vorläufige Werte (Messwertstatus Z18) haben nur für kME-RLM oder iMS Bedeutung (keine Anwendung bei kME-SLP). Sie sind nicht abrechnungsrelevant.

Mögliche Statusänderungen sind von Vorläufig zu Ersatzwert (mit Begründung und Bildungsregel) sowie von Vorläufig zu Wahr (ohne Begründung). Vorläufige Werte können nur bei Marktlokationen vorkommen, deren Messlokationen mit einer kME-RLM mit Fernauslesung oder mit einem iMS ausgestattet sind. Die  angegebenen Fristen bis beispielsweise zur endgültigen Bildung eines Ersatzwerts sind Maximalfristen. Die Bereitstellung der wahren Werte und ggf. der Ersatzwerte erfolgen unverzüglich. Ist ein Fehler in den Geräten der Messlokation bekannt, aufgrund dessen keine wahren Werte für ein
bestimmtes Zeitintervall mehr zu erwarten sind, muss direkt mit der Ersatzwertbildung begonnen werden.

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